Gutachter und Sachverständiger im Hochbau und Tiefbau

Sachverständiger, Bauschaden, Gutachten

Ihr Partner als Sachverständiger und Gutachter im Hoch- und Tiefbau bei den folgenden Problemstellungen:

Begutachtung und Beratung beim Bauschaden duch Sachverständiger

Was ist ein Bauschaden, durch was wird er verursacht?

Gutachten für Bauschaden


Bauschäden entstehen an Bauwerken insbesondere durch den Einfluss von unkontrolliertem Wasser- Ein- und Austritt, Beschädigungen des Bauwerke durch Wind- und Sturmeinflussnahme oder Hagel. Auch Schwingungen des Erdreiches (Erdbeben oder unnatürlich verursachte Schwingungen) können, eine entsprechende Intensität der Schwingungsamplitude vorausgesetzt, zu massiven Bauschäden, Beschädigungen am Bauwerk oder sogar zum Einsturz des Bauwerkes führen.

Tritt ein solcher Schaden ein, dann begutachten wir die Situation vor Ort, stellen fest ob ein Schaden vorliegt und benennen dem Geschädigten die Schadensursache.

Darüber hinaus beziffern wir die voraussichtlichen Kosten für die Wiederinstandsetzung und benennen unseren Kunden, neben einer möglichen merkantilen Wertminderung, die Vorgehensweise bei der Sanierung des Schadens.

Dies betrifft dann die Erarbeitung von qualifizierten Instandsetzungsvorschlägen, getrennt nach den entsprechenden Gewerken.
Gerne sind wir auch behilflich bei der Suche nach den entsprechenden Fachunternehmen, die bei der Instandsetzung der Bauschäden behilflich sein können.
Wir gestalten mit Ihnen Ortstermine, bei denen schon in einem ersten Schritt eine Beratung des Betroffenen / Kunden erfolgt.
Wir formulieren Schadensgutachten für private Immobilienbesitzer, Gewerbeimmobilien und Versicherungsgesellschaften.

Sachverständiger Kempten (Allgäu) Bayern

Feststellung von Mängel- Baumangel am Bauwerk durch Gutachter

Mängel an Hoch- und Ingenieurbauten

Haben Sie eine Immobilie erworben und stellen Sie einen (möglichen) Mangel fest?

Haben Sie ein neues Haus gebaut und es ergeben sich Mängel an/bei der Ausführung?
Wir sind ihnen in diesem Fall sehr gerne behilflich diese Baumängel weiter zu beurteilen.
Ein Baumangel kann aus einer „schlechten“ Arbeit des/der Handwerker entstehen, die z.B. nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und/oder den technischen Regelwerken gearbeitet haben.

Wir prüfen für Sie die Qualität der erbrachten Leistungen und benennen im konkreten Fall etwaige Baumängel und deren Ursache und Auswirkung.
Natürlich stehen wir unseren Kunden in der Folge mit fachmännischem Rat zur Seite, wenn es um die Beseitigung des/der Baumängel geht.

Gutachten Kempten (Allgäu) Bayern

Mängel bei Rohrleitungssystemen / Verkehrsanlagen / Baugrubensicherungen / und im Spezialtiefbau

Haben Sie als öffentlicher oder privater Auftraggeber eine Bauleistung im Tiefbau, hinsichtlich:

– Rohrleitungssystemen Abwasser und/oder Trinkwasser,
– Verkehrsanlagen, Freianlagen, Straßen- und Wege,
– Baugruben, Baugrubensicherungen oder
– Spezialtiefbau

Rohrleitungssystem

beauftragt, und ein mangelhaftes Bauwerk erhalten, obwohl Sie ein Mängel freies Bauwerk bestellt hatten?
Wir prüfen für auch hier Sie die Qualität der erbrachten Bauleistungen, unter Zugrundelegung der Normen und aktuellen technischen Vorgaben und benennen im konkreten Fall die konkreten Baumängel sowie deren Ursache mit Auswirkung.

Natürlich stehen wir unseren Kunden in der Folge mit fachmännischem Rat zur Seite, wenn es um die Beseitigung des/der Baumängel geht und ermitteln die Kosten zur Instandsetzung des/der Schäden.
Darüber hinaus benennen wir Ihnen etwaige merkantile Wertminderungen und taxieren deren Kostenwert.

Sachverständiger – Begleitung und Beratung beim Kauf einer Immobilie

In der heutigen Zeit muss die Entscheidung zum Kauf einer Immobilie, sei es ein freistehendes Haus oder eine Wohnungs-Immobilie, oft sehr schnell getroffen werden.
Der Käufer ist hier im Allgemeinen meist überfordert einen Vergleich zwischen dem tatsächlichen Wert der Immobilie und dem zu entrichtenden Kaufpreis zu treffen.
Bei älteren Immobilien treten in der Regel Mängel in Erscheinung, die weder für den Käufer, noch für den Verkäufer auf den ersten Blick ersichtlich sind.

Wir bieten Ihnen an, uns für Sie auf kurzem und schnellem Weg einen tiefgreifenden Einblick, hinsichtlich des Zustandes und der Bausubstanz der gewünschten Immobilie zu verschaffen.
Wir können Ihnen dann die gewonnenen Informationen übermitteln und Ihnen konkrete Kosten für Umbauten oder Renovierungen, im Innen- und Außenbereich benennen.
Wir erheben die Zustandsdaten des Objektes mittels moderner Messtechnik. Feuchtigkeit, zum Beispiel im Bereich der Kellerwände können in jedem Baumaterial bis weit in das Bauwerk hinein nachgewiesen werden.
Wir nehmen uns immer Zeit für unsere Kunden.

Im Anschluss an den Ortstermin zur Begutachtung des Objektes führen wir mit dem Kunden eine ergänzende Besprechung durch, bei der alle wichtigen Details erörtert werden.
Sie erhalten dann, als Dokumentation zum Ortstermin, eine schriftliche Zusammenfassung aller vorgefundenen Fakten, Daten und etwaigen Beschädigungen und Mängeln.
In der Regel fassen wir die gewonnenen Erkenntnisse in einem Zeitraum von ca. 3-5 Tagen zusammen. Sollte Eile beim Kauf der Immobilie geboten sein, so können wir Ihnen unser Gutachten, gegen einen geringen Aufpreis nach Absprache, auch binnen 48 Stunden zur Verfügung stellen.
Liegen Ihnen unsere Ausarbeitungen vor, dann haben Sie die weitestgehende Sicherheit, die „richtige“ Immobilie zum „richtigen“ Preis gefunden zu haben.
Im negativen Fall stimmen Sie dem Kauf nicht zu oder Sie verhandeln mit dem Verkäufer einen reduzierten Kaufpreis, der dann bereits Kosten für eine mögliche Instandsetzung und Renovierung beinhaltet.

Wir führen die Kaufbegleitung durch für:

– Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser,
– Gewerbliche Immobilien,
– Eigentumswohnungen und
– Immobilien zur Vermögensanlage.

Sachverständiger Immobilien

Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW

Welche Aufgaben hat ein privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft?

Als „Bauherr“ benötigen Sie einen PSW zur Erstellung eines PSW-Gutachtens, wenn Sie:
– eine Wärme- oder Kälteanlage zur thermischen Nutzung des Grundwassers (Tätigkeitsgebiete 1 und 2) oder,
– eine Kleinkläranlage (Tätigkeitsgebiet 3) errichten wollen und hierzu eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 i.V.m. Art. 70 des BayWG benötigen.
Zudem können Sie einen PSW für die Bestätigung der Bescheid gemäßen Errichtung einer wasserrechtlich gestatteten Baumaßnahme (Bauabnahme nach Art. 61, BayWG – Tätigkeitsgebiet 4) benötigen.

Wenn Sie einen PSW beauftragen müssen, dann müssen Sie einen PSW beauftragen, der für Ihren Fall (s.o.) anerkannt ist.
Wir bieten Ihnen folgende Tätigkeitsbereiche eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) an:

Sachverständiger Wasserwirtschaft

Thermische Nutzung von Grundwasser in „offenen Systemen“

Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen.

Kleinkläranlagen

Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 BayWG, einschließlich der Gutachten zur Erteilung einer Bauabnahme nach Art. 61 BayWG für diese Anlagen
– Erstellen von Bescheinigungen nach Art. 60 BayWG,
– Erstellen von Gutachten und Abnahmeprotokollen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)

Beschneiungsanlagen

Erstellen von Gutachten im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Beschneiungsanlagen nach Art. 35 BayWG

Bauabnahme

Erstellen von Bestätigungen nach Art. 61 BayWG im Verfahren zur Bauabnahme

Eigenüberwachung

Durchführung der Eigenüberwachung für Abwasseranlagen

Beweissicherungen durch Sachverständigen am Bauwerke und Infrastruktur

Ihr Nachbar plant einen umfangreichen Umbau (Baugrube, Verbau o.ä.) seines Anwesens, oder einen kompletten Neubau im Bereich der Grundstücksgrenze und im näheren Umfeld zu ihrem Anwesen. Durch die vorgesehenen Baumaßnahmen können beispielsweise bei der Einbringung des Baugrubenverbaus teils stärkere Schwingungsresonanzen in das Erdreich eingeleitet werden

Hierdurch kann ihr Haus oder Ihre Immobilie, einschließlich der angrenzenden Infrastruktur bisweilen stark beschädigt werden.
Wenn der Schaden eintritt und die Baumaßnahme beim Nachbarn bereits läuft, dann ist es vermutlich schon zu spät etwaige Kostenansprüche geltend zu machen.
Sie melden den entstandenen Schaden beim Nachbarn, und Dieser teilt ihnen mit, dass der Schaden zum einen nicht durch seine Baumaßnahme verursacht wurde und zum anderen ja schon „immer“ Bestand hatte.
Wenn dieser Fall eintritt, dann sind Sie in juristischem Sinn in der „Beweispflicht“. Dies bedeutet, dass Sie den Nachweis antreten müssen, dass der Schaden an Haus und Grundstück nicht schon „immer existierte“ sondern sich erst „während der Baumaßnahme“ des Nachbarn eingestellt hat.

Um diesen Nachweis zu erbringen benötigen Sie zu Ihrer Sicherheit ein „Beweissicherungsgutachten“ eines unabhängigen Dritten, dass den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Immobile vor Beginn der Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück dokumentiert.
Wir führen in Ihrem Namen diese Beweissicherungen an Immobilen (innen + außen) sowie der angrenzenden Infrastruktur (Freiflächen, Straßen, Wege, ggf. auch Rohrleitungen, usw.) durch und dokumentieren den Istzustand aller Einrichtungen und Objekte VOR dem Beginn der geplanten Baumaßnahme in Ihrem Umfeld.
Nur so können Sie den begründeten Nachweis erbringen, dass sich etwaige Beschädigungen aufgrund der laufenden Baumaßnahme und der hiermit verbundenen besonderen Situation eingestellt haben.

Auf Wunsch installieren wir an Ihren Fassaden „Setzungsbolzen“ und führen zur Bestimmung der Meereshöhe ein Feinnivellement durch. Durch spätere Überprüfung des Bolzens können jederzeit Veränderungen im vertikalen Bereich, etwa bedingt durch Setzungen des Gebäudes oder Teilen am Gebäude festgestellt werden.
Die Leistungen zu Beweissicherung bieten wir auch öffentlichen Bauherrn oder Immobiliengesellschaften an, die z.B. Flächen entwickeln und somit das angrenzende Umfeld zwangsläufig mitbenutzen müssen.
Die Dokumentation einer Beweissicherung dient auch Schutz des Bauherrn selbst, wenn etwaige Beschädigungen an Häusern und dem Umfeld eines geplanten Bauvorhabens bereits vor Beginn der Baumaßnahme dokumentiert und offenkundig geworden sind.

Beantwortung weiterer technischer Fragestellungen

Unter „technischen Fragestellungen“ kann sich zum Beispiel die Fragestellung nach Möglichkeiten zur Abdichtung eines „feuchten Kellers“ verbergen.
Ein klassisches Beispiel für diesen Bereich bildet auch das „undicht gewordene Flachdach“:

– Wie kann man die Kellerwand oder das Flachdach erfolgreich abdichten?
– Wie kann ich Schimmel an den Kellerwänden usw. beseitigen, was kann ich gegen Schimmel tun?

Sie haben in Ihrer gewerblichen Immobilie eine oder mehrere Eingangstüren (oder Fenster..), die sich zu bestimmten Zeiten nur erschwert öffnen und schließen lassen?
Wir kommen Zu Ihnen und helfen ihnen dabei das abstehende Problem zu lösen.
Gibt es andere Problemstellungen, die in weitestem Sin mit Bau oder baulichen Tätigkeiten zu tun haben, lassen Sie es uns wissen. Rufen sie uns an, wir kommen gerne zu Ihnen und sind bei der Bewältigung der Problemstellung behilflich.